Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
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Mobil 0160-9060 8736
Hans-Jürgen Müller
Baubegleitung als Bausachverständiger in Neufahrn b. Freising Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Neufahrn b. Freising.
Als Immobiliengutachter bewerte ich in Neufahrn b. Freising für Hauskäufer Immobilien, aber ich bewerte nicht wie die kaufmännischen Immobiliengutachter in erster Linie die Lage der Immobilie in Neufahrn b. Freising sondern als Bausachverständiger in erster Linie die Bausubstanz Ihrer begehrten Immobilie.
Wenn ein Immobiliengutachter in Neufahrn b. Freising ein Haus bewertet hat, welches Sie kaufen wollen, sollten Sie einiges über die Immobilienbewertung wissen.
Der Immobiliengutachter, der die Wertermittlung gemacht hat, ist an das Bewertungsgesetz gebunden. Dieses Gesetz zur Bewertung von Immobilien gibt vor, das der Sachverständige grundsätzlich davon auszugehen hat, dass die Immobilie weiter so genutzt werden kann, wie zuvor.
Bei solch einer Immobilienbewertung spielt in der Hauptsache die Lage der Immobilie in Neufahrn b. Freising eine Rolle, die Größe und das Alter. Theoretisch braucht der Immobiliensachverständige in Neufahrn b. Freising die Immobilie noch nicht einmal richtig zu inspizieren. Wenn der Immobiliensachverständige in seinem Verkehrswertgutachten ein paar tausend Euro als Reparaturkosten nennt, dann sind das keine ermittelten Aufwendungen, die nur ein Sachverständiger zur Bewertung der Bausubstanz oder ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden beziffern kann.
Der Immobiliensachverständige der ein Verkehrswertgutachten in Neufahrn b. Freising macht, zieht nur eine Pauschale für Reparaturaufwendungen vom ermittelten Verkehrswert in seinem Verkehrswertgutachten ab.
Merke:
Immobiliensachverständige in Neufahrn b. Freising sind normalerweise keine Bausachverständigen sondern kaufmännische Gutachter, deshalb nennen sie sich auch offiziell Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Für die Bewertung der Lage eines Grundstückes muss der Immobiliengutachter in Neufahrn b. Freising kein Bausachverständiger sein. Das können auch Makler oder Banker.
Auch wenn ein Immobiliengutachter in Neufahrn b. Freising ein Verkehrswertgutachten oder ein Sachwertgutachten gemacht hat, sollte ein Bausachverständiger an Ihrer Seite stehen der Ihnen die notwendigen Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten beziffert..
Ein Bausachverständiger beim Hauskauf in Neufahrn b. Freising kostet pauschal, inklusive Anfahrt nur 400 € bei der Hauskauf-Beratung. Lediglich 76 € Mehrwertsteuer kommen noch hinzu.
Neufahrn b. Freising wird in der Wikipedia so beschrieben Neufahrn bei Freising (amtlich: Neufahrn b.Freising) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising. Neufahrn liegt links der Isar an der Grenze zwischen der Münchner Schotterebene und dem tertiären Donau-Isar-Hügelland, ca. 10 km südlich von Freising und knapp 20 km nordöstlich der bayerischen Landeshauptstadt München. Ortsteile sind Fürholzen, Giggenhausen, Giggenhausen-Schaidenhausen, Hetzenhausen, Massenhausen und Mintraching/Grüneck. )
Der Preis für die Bewertung von Neufahrn b. Freising Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter
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