Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
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Mobil Urlaub bis 4.10.
Hans-Uwe Kraemer
Baubegleitung als Bausachverständiger Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden .
Tun Sie ohne schuldhaftes Zögern, alles in Ihren Kräften stehendes, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Stellen Sie sich einen Sachverständigen zur Seite, der sich mit der Schadenregulierung auskennt und Ihnen hilft eher doch auf einen von der Versicherung gedeckten Schaden zu erkennen wenn die Umstände des Wasserschaden Zweifel daran aufkommen lassen. Ein Bausachverständiger der als Schadenregulierer von Ihrer Versicherung geschickt wird, wird im Zweifelsfall eher in die Richtung nicht versichert tendieren, er will schließlich auf Dauer mit Ihrer Versicherung zusammenarbeiten und hat von Ihrer Versicherung im Erfolgsfall mit vielen Aufträgen zur Regulierung von Wasserschäden zu rechnen.
Bei einem Wasserschaden gilt es zu unscheiden was für ein Schaden vorliegt.
Es gibt Unterschiede in der Hinsicht ob es ein Schaden ist, welcher durch die Hausversicherung gedeckt ist wie die normale geplatzte Leitung, das Verstopfte Rohr im Haus oder die tropfende Heizung, oder ob es ein nicht versicherter Schaden ist. Hierzu zählen übergelaufene Waschbecken ebenso wie verstopfte Grundleitungen oder Fallleitungen der Dachentwässerung.Wenn Wasser in den Keller eindringt ist dies ebenso wenig versichert, wie durch das Dach eindringendes Wasser weil sich auf dem Dachüberstand Schnee und Eisberge bildeten und oben vom Haus das Tauwasser nicht richtig ablaufen kann.
Grundleitungen unter dem Haus, Sammelleitungen vor dem Haus und Fallleitungen des Daches an der Fassade sind in der Regel deshalb nicht versichert, da Sie außerhalb des versicherten umbauten Raumes verbaut sind.
Wasserschäden vom Dach her sind nur versichert, wenn Sie auf einem Sturm beruhen. Ein Sturmschaden ist in der Regel so definiert, ob an der nächsten Wetterwarte an dem Tag des Schadens wenistens Windböen mit einer Mindeststärke der Windstärke 8 erfasst wurden. Bei Minitornados, welche von der nächsten Wetterwarte nicht erfasst wurden, gibt es Ausnahmen. Hier reicht die glaubhaftmachung, denn Sie sind ja nicht der einzige der betroffen ist. Allgemein werden diese Schäden als Sturmschäden reguliert. Nicht reguliert werden aber Schäden, welche dadurch entstehen, dass Sie Ihr Dach vernachlässigt haben und auf das nächste laue Lüftchen warteten um notwendige Dachreparaturen auf Versicherungskosten zu erledigen.
Ja. auch an der Fassade kann es Sturmschäden und Wasserschäden geben. In aller Regel muss Ihre Fassade Schlagregendicht ausgeführt sein, was bei den modernen Putzsystemen oft nicht gegeben ist. Auch Klinkerfassaden sind nicht Schlagregendicht. Hier muss das durch Winddruck eindringende Wasser konstruktiv unschädlich abgeleitet werden. Erst wenn die Ganze Klinkerfassade herunterbricht, kann man auch an der Fassade von einem auf Sturm basierenden Schaden sprechen, der von der Versicherung gedeckt ist. Auch abgerissene Fallleitungen können den Tatbestand eines Versicherungsschaden erfüllen.
Wasserschäden durch undichte Fenster
Wenn Sie Ihr Fenster oder die Dachluke aufgelassen haben und es hat geregnet, ist der Schaden regelmäßig nicht durch Ihre Hausversicherung gedeckt. Wenn aber ein herunter gerutscher Dachziegel, oder ein abgebrochener Ast, aufgrund Sturmes Ihre Scheibe zerschlagen hat, ist der Schaden wieder versichert. Für die Scheibe allerdings müssen Sie Ihre Hausratversicherung bemühen, da diese normalerweise im Rahmen der Hausratversicherung versichert ist.
Dies ist schon wieder ein ganzer Themenkomplex. Wenn das Fehlverhalten einer Person einen Schaden verursacht hat ist zuerst die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers in der Pflicht. Für Schäden am Gebäude geht die Hausversicherung in Vorleistung. Aber nur für das Gebäude. Ein fest mit dem Untergrund verklebter Teppich ist versichert, sofern er vollflächig verklebt ist, eine nur mit Klebestreifen verlegte Auslegware gehört danach nicht durch die Gebäudeversicherung versichert. Ihr Inventar ist durch eine Hausratversicherung zu decken. Auch ist die Beleiligung einer Elementarschadenversicherung möglich.Oft haben Sie mit allen Versicherungen gleichermaßen zu tun und es gibt leicht Schwierigkeiten.
Sturmschaden oder Wasserschaden, ein Bausachverständiger hilft Ihnen bei der Schadenregulierung mit der Hausversicherung besser zu fahren.