Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
Telefon 0172-9352727 E.-Mail schmalfuss@bausachverstaendiger.cc
Mobil 0172-9352727
Klaus-Dieter Schmalfuß
Baubegleitung als Bausachverständiger in Biberach an der Riß Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Biberach an der Riß.
Wenn es um Schimmel oder Schimmelpilze in Biberach an der Riß geht, bin ich tätig als Bausachverständiger in Biberach an der Riß, aber auch in den benachbarten Orten von Biberach an der Riß bin ich oft unterwegs wegen Schimmelpilze in Wohnräumen.
In Biberach an der Riß werden Schimmelpilze im Wohnraum zu einem wachsenem Problem. Leider werden wegen Schimmelpilze immer wieder teure Gerichtsverfahren geführt, die zu keiner Lösung führen.
Wenn Schimmelpilze von Ihrem Haus Besitz ergriffen haben, sollten Sie sich besser nicht mit dem Mieter streiten ob er wohl ausreichend lüftet. Die Rechtsprechung sieht erst einmal Sie als Vermieter in der Pflicht den Schimmelpilz zu beseitigen, es ist erst mal ein Mangel in der Mietsache zu vermuten. Nur wenn die Wohnung nachweislich in einem vertragsgemäßen, mangelfreiem Zustand ist, ist dass Lüften des Mieters zu hinterfragen.
Wenn Sie gleich dem Mieter vorwerfen er sei zu Dumm um zu lüften, kann man den Mieter durchaus verstehen, wenn er sich an den Mieterschutz wendet.
Ein Sachverständiger untersucht die Bausubstanz und gibt Ihnen diskret Hinweise ob es Mängel in der Bausubstanz gibt, welche zu dem Bauschaden durch Schimmelpilze führen. Damit Sie sich nicht in ein Gerichtsverfahren stürzen, welches Sie verlieren. Meistens kosten die Lösungen nur einige Euro sowie den Bausachverständigen. Ein Bausachverständiger kann aber eine Menge Gerichtskosten einsparen.
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Schimmel sollte man nicht nur abtöten und entfernen. Einige grundlegende Gedanken die Sie sich machen sollten wenn Sie Probleme mit Schimmel in Ihrem Haus in Biberach an der Riß haben.Weiterlesen>>
Biberach an der Riß wird in der Wikipedia so beschrieben Die Stadt besteht aus der Kernstadt und den im Rahmen der Gemeindereform der 1970er Jahre eingegliederten ehemals selbständigen Gemeinden Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen. Die eingegliederten Gemeinden sind heute Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung, das heißt, sie haben jeweils einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl neu zu wählenden Ortschaftsrat mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden. )
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