Bausachverständiger - Immobiliengutachter
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Lars Kuntz
Baubegleitung als Bausachverständiger in Freigericht Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Freigericht.
Architekt in Freigericht ist das Thema dieser Seite.
Wer als Architekt Freigericht sein Revier nennt, sehen Sie oben. Er befährt als Architekt Freigericht regelmäßig und wird als Architekt Freigericht kurzfristig terminieren können.
Ein Architekt in Freigericht vom Netzwerk bauexperte.com steht Ihnen für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung.
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Mit einem Architekten bauen in Freigericht hat viele Vorteile, ich schätze Architekten, wenn Sie sich nicht als Künstler, sondern als Baumeister verstehen. Architekten sind grundsätzlich zugelassene Entwurfsverfasser.
Architekt wird man aber nicht nur durch Studium der Architektur, sondern durch Studium, Baupraxis und Zulassung als Architekt durch die Architektenkammer. Nur so darf man ein Architekturbüro in Freigericht
eröffnen.
Ich selbst bezeichne mich eher als Baumeister. Mit Architekten gemeinsam ist mir die Sicherung der Qualität beim Bauen. Ich empfehle mich, wenn Sie einen Bausachverständigen als Alternative zum Architekten suchen.
es wird immer schwieriger für Bauherren, die heute mit einem Bauträger ohne Architekten oder Bausachverständigen in Freigericht bauen. Alle Kompetenzen liegen beim Bauträger.
Der Bauherr hat keinen Baufachmann an seiner Seite, der ausschließlich seinen Interessen verpflichtet ist. Wenn Sie unten lesen, wie es früher mit der gegenseitigen Aufsicht zwischen Architekt, Bauingenieur und Handwerksmeistern war, sollten Sie zum Schluss kommen, dass es besser ist, einen Fachmann, z.B. einen Bausachverständigen zur baubegleitenden Qualitätssicherung an Ihrer Seite zu haben.
Behörden machen bei kleinen Bauvorhaben regelmäßig keine Bauabnahme, Sie als Bauherr stehen dem Bauträger allein gegenüber und dieser kann Ihnen auch manchen Pfusch problemlos unterschieben.
Sie sind schnell der Geschädigte wenn Sie auf einen Sachverständigen an Ihrer Seite verzichten.
Der Architekt war früher der erste Ansprechpartner, wenn es darum ging ein Haus zu bauen. Er hatte die Aufgabe Sie zu beraten, welches Haus nach Bauordnungsrecht auf Ihrem Grundstück gebaut werden durfte. Danach fertigte der Planer einen oder zwei Vorentwürfe an. Wenn der Bauherr und der Architekt sich über den Vorentwurf einigten, wurde das Architekturbüro mit der Genehmigungsplanung beauftragt.
Dieser Entwurf des Architekten wurde dann mit einem Bauingenieur als Tragwerksplaner (Statiker) abgestimmt, welcher die bautechnischen Unterlagen fertigte. Dies ist nicht nur der Standsicherheitsnachweis (Statik), sondern auch die bautechnischen Nachweise. Darüber, dass der Entwurf so durchführbar ist, stellt der zugelassene Sachverständige eine Sachverständigenerklärung aus.
Mit diesen Unterlagen vom Planungsbüro und vom Sachverständigen wurde dann die Baugenehmigung erwirkt.
Nun war wieder das Architekturbüro dran, das in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner und ausführenden Handwerkern die Ausführungspläne fertigte und die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen durchführte.
Der Architekt und die Handwerker bilden eigentlich eine Symbiose. Man passt gegenseitig auf sich auf. Die Handwerker sprechen an, wenn Ihr Architekt in Freigericht nicht praktikables plante und der Architekt achtete mit Argusaugen darauf, dass eine vernünftige Bauqualität entstand. Der Architekt war für die Handwerker der erste Ansprechpartner, welcher als Verwalter der Kundeninteressen Entscheidungen der Bauherrenschaft durchsetzte. Der Architekt hat regelmäßig nicht selbst entschieden.
In Freigericht besser bauen mit Architekt, lautet ein Slogan der Architektenkammer. Die Praxis sieht leider anders aus. Die paar künstlerischen Entwürfe vom Architekt erhöhen die Baukosten ganz erheblich, tönt es von manchen Bauträger in Freigericht. Bauträger mögen oft keine unabhängigen Architekten / Sachverständige. Sie sind sehr oft hinderlich beim heutigen billigen bauen, wo Baupfusch zu Lasten der Bauherren oft einkalkuliert ist.
In der Praxis wird der Architekt im Einfamilienhausbau meist eingespart. Wenn der Generalunternehmer Baumeister und zugelassener Entwurfsverfasser ist, kann er den Bauantrag als Mann der Praxis selbst unterschreiben, ein Architekt wird dazu nicht benötigt. Oft schaltet der Bauunternehmer einen Architekt aus Freigericht ein, um den Bauherren zu suggerieren ein Architekt steht an seiner Seite. Das ist aber bedenklich. Der Architekt wird den Bauunternehmer nicht ärgern wollen, denn der Bauunternehmer zahlt den Architekten. Wenn überhaupt mit Architekten bauen, dann sollten Sie aber auch den Architekt als Sachwalter Ihrer Interessen aus eigener Tasche bezahlen.
Im Netzwerk bausachverstaendiger.cc sind Meister, Techniker und Ingenieure darauf spezialisiert, an Ihrer Seite baubegleitende Qualitätssicherung am Tatort Bau für Sie zu leisten. Wenn Sie schon nicht klassisch bauen, sollten Sie wenigstens einen Bausachverständigen oder Architekten an Ihrer Seite haben. Die Kosten für baubegleitende Qualitätssicherung betragen meist weniger als 2% der Baukosten.
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Freigericht wird in der Wikipedia so beschrieben Freigericht ist eine ländliche Gemeinde im hessischen Main-Kinzig-Kreis. Sie liegt unmittelbar an der bayerischen Grenze. Auf Grund der historischen Entstehung und Bedeutung des Gemeindenamens wird diese umgangssprachlich auch „Das Freigericht“ genannt. )
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