Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
Telefon 07252-5611608 E.-Mail reitz@bauexperte.com
Marc Reitz
Baubegleitung als Bausachverständiger in Remchingen Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Remchingen.
Die Bauplanung für Ihr Objekt in Remchingen obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Remchingen beauftragt.
Die Bauplanung in Remchingen kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in Remchingen darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.
Remchingen wird in der Wikipedia so beschrieben: Die Gemeinde Remchingen besteht aus den ehemaligen Gemeinden Nöttingen, Singen und Wilferdingen. Zur ehemaligen Gemeinde Nöttingen gehören die Dörfer Nöttingen und Darmsbach und die Häuser Dietenhäuser Mühle. Zu den ehemaligen Gemeinden Singen und Wilferdingen gehören jeweils nur die gleichnamigen Dörfer. Im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Wilferdingen liegt die Wüstung Remchingen. Die Ortschaft wurde 1160 als Remchinga erstmals genannt. Bereits im Hochmittelalter bestand nur noch Burg und Kirche. 1784 wurde die Kirche abgebrochen. )
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