Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
Telefon 0160-94922633 E.-Mail becker@bausachverstaendiger.cc
Mobil 0160-94922633

Detlef Becker
Baubegleitung als Bausachverständiger in Duisburg Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Duisburg.
Als Baugutachter bin ich tätig in Duisburg, aber auch in Nachbarorten beim Hauskauf ebenso wie beim Haus bauen. Als anerkannter Baugutachter kann ich Ihnen auch zu Kfw-Förderungen die Sachverständigenbescheinigung ausstellen.
In Duisburg werde ich als Baugutachter für Sie tätig. Egal, ob ein Bauschaden zu bewerten ist, ein Hausbau begleitet werden soll oder eine Hauskaufberatung durchgeführt werden soll. Als Baugutachter bin ich frei von irgendwelchen Verkaufszwängen, wie z.B. Handwerker die Sie beraten. Sie dürfen von mir die vollkommen unabhängige, fachlich fundierte Meinung erwarten, wenn Sie mich z.B. als Sachverständigen zum Hauskauf fragen.
Wer ein Haus kauft, will meist sein Alter damit absichern. Der Hauskauf kann eine gute Altersvorsorge sein, wenn das Haus auch zukunftsfähig ist. Hier biete ich Ihnen mein Unterstützung zur Bewertung der Immobilie als Baugutachter an. Hierbei meine ich nicht nur den wirtschaftlichen Wert der Immobilie beim Hauskauf, sondern als Baugutachter liegt mein Schwerpunkt auf der Bausubstanz und der Haustechnik. Als Bausachverständiger bin ich auch von der Kfw anerkannt für die Bewertung von Bausbstanz und Haustechnik und kann Ihnen schon beim Hauskauf durch eine Sachverständigenbescheinigung dazu verhelfen beim Hauskauf schon die energetische Sanierung gefördert zu bekommen.

Bei diesem Einfamilienhaus in Duisburg war ich als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren mit der Überprüfung des bereits weitgehend fertiggestellten Hauses beauftragt. Kurz darauf sollte die Bauabnahme, bzw. die Hausübergabe stattfinden. Bei der Montage dieser Bauelemente wurde so viel falsch gemacht, dass sich der Bausachverständige fragt, ob eine Bauleitung stattgefunden hat. Eine frühere Fremdüberwachung, bzw. Baubegleitung, auch zur Kontrolle der Bauleitung, wäre sehr sinnvoll gewesen.

Der Bauunternehmer, der den Rohbau dieses Einfamilienhauses in Duisburg gebaut hat, war zunächst gar nicht glücklich darüber, dass ich, zur Hilfe der privaten Bauherren und zur Fremdüberwachung der Bauleitung als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt wurde. Als er dann aber vor Ort dieses Ergebnis sah, räumte er ein, dass wohl nicht alle seine bisherigen Baustellen so vorbildlich erstellt wurden. Sein Bauleiter stimmte ihm zu.

Im Rahmen der qualitätssichernden Baubegleitung bemängelt der Bausachverständige auch kleinste Nachlässigkeiten der Bauausführung. Bei diesem Einfamilienhaus in Duisburg war die Dampfbremse im Drempelbereich nicht 100% fachgerecht verbaut. Als baubegleitender Gutachter rüge ich so etwas gegenüber der Bauleitung. Das Foto zeigt den Bereich nach der Mangelbeseitigung. Es wurde beim späteren BlowerDoor-Test eine sehr gute Winddichtigkeit festgestellt.

Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.
Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.
Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.
Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.
Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.

Ein leerstehendes Zweifamilienhaus in Duisburg will der Kaufinteressent im Rahmen einer
Zwangsversteigerung erwerben.
Für die Einschätzung der Sanierungskosten wurde ich beratend hinzugezogen.
Das Haus wurde ca. 1967 errichtet und steht leer. Die Außenanlageist verwahrlost und vermüllt.
Aufgrund des gerichtlichen Verfahrens besteht keine Möglichkeit der Innenbesichtigung.
Die Außenbauteile können von der Straße und vom Nachbarn beurteilt werden.
Ferner besteht ein Verkehrswertgutachten mit Angaben zur baulichen Gegebenheit des Gebäudeinneren.
Es besteht erheblicher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf. Eine energetische Sanierung ist erforderlich. Der Ausbau des Dachgeschosses wird gewünscht.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten werden vergleichbare Neubaukosten erreicht.
Es steht somit zur Diskussion, inwieweit der Sanierungsaufwand gerechtfertigt erscheint.
In dem sehr „chick“ – modernisierten gründerzeitlichenEinfamilienhaus ist der Fliesenbelag in der bodengleichen Dusche defekt.
Der Fliesenbelag ist nicht trittfest und Fliesen sind gebrochen. Der Fußboden istmangelhaft, ist nicht gebrauchstauglich. Der Fliesengrund besteht nach Angabedes Fliesenlegers aus einem sog. „Board“. Inwieweit hier falsches Materialverwendet wurde, oder Verlegungsfehler bestehen ist im Begehungstermin unklar.Bauteilöffnungen konnten nicht erfolgen.
In jedem Fall ist der Fußbodenaufbau komplett zu erneuern.
Es gibt keine Reparaturmöglichkeiten „im Kleinen“.
Der anwesende Verursacher ist willig zur Mängelbeseitigung.
Insofern war dies ein konstruktiv verlaufender Ortstermin.

Duisburg wird in der Wikipedia so beschrieben Die kreisfreie Stadt Duisburg (mit Dehnungs-i, [ˈdyːsbʊɐ̯k]?/i, regional [ˈdyːsbʊə̯ç] bis [ˈdʏːsbʊʀə̆ɕ]) liegt an der Mündung der Ruhr in den Rhein und gehört sowohl der Region Niederrhein als auch dem Ruhrgebiet an. Mit einer Einwohnerzahl von einer knappen halben Million ist sie nach Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen die fünftgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens. )
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