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Ihr Bausachverständiger und Baubegleiter in Garmisch-Partenkirchen

Bausachverständiger Immobiliengutachter Müller

Hans-Jürgen Müller

Baubegleitung als Bausachverständiger in Garmisch-Partenkirchen Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Garmisch-Partenkirchen.

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Bauplanung Garmisch-Partenkirchen

Bauplanung in Garmisch-Partenkirchen ist das Thema dieser Seite. Mit der Bauplanung in Garmisch-Partenkirchen können Sie gern einen Sachverständigen unseres Netzwerks beauftragen.

Bauplanung in Garmisch-Partenkirchen

Die Bauplanung für Ihr Objekt in Garmisch-Partenkirchen obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Garmisch-Partenkirchen beauftragt.

Die Bauplanung in Garmisch-Partenkirchen kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.

Die Bauplanung ist ein komplexes Gebilde

Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.

Mit der Bauplanung in Garmisch-Partenkirchen darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Bauplanung und Fachplanungen

Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den  Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:

  • Standsicherheitsnachweis ( Statik )
  • Bodenuntersuchung
  • Wärmeschutznachweis
  • Umweltverträglichkeitsnachweise
  • Schallschutzgutachten
  • Technische Gebäudeausrüstung ( TGA – Fachplanung )
    • TGA Fachplanung Licht
    • TGA Fachplanung Klima
    • TGA Fachplanung Heizung Sanitär
  • Und viele Fachplanungen mehr

Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler  bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Bausachverständiger beim Hausbau in Garmisch-Partenkirchen


Bausachverständiger beim Hausbau in Garmisch-Partenkirchen

Zu diesem Bauvorhaben in garmisch-partenkirchen wurde ich erst nach der Bau-Abnahme als unabhängiger Baugutachter gerufen. Die Außenwände im Schlafzimmer waren nass. Der fertige Wandanschluss sah mangelfrei aus, konnte es aber nicht sein. Tatsächlich war hier Pfusch am Bau lediglich schön verpackt. Der Bauleiter wusste von nichts. Eine Beauftragung des Bausachverständigen mit der Fremdüberwachung in Form der qualitätssichernden Baubegleitung hätte auch hier viel Ärger erspart. Ich stehe Ihnen in garmisch-partenkirchen als Bausachverständiger gern zur Seite um Pfusch am Bau keine Chance zu geben. Am liebsten habe ich natürlich ich komme schon zur Prüfung Ihrer Bauverträge für den Hausbau nach garmisch-partenkirchen und begleite Ihren Hausbau über die Bauabnahme hinaus und prüfe auch später noch vor Gewährleistungsablauf ob es reklamationswürdige Mängel an Ihrem Haus gibt. Dieses Produkt heißt baubegleitende Qualitätssicherung oder baubegleitende Qualitätsüberwachung welche ich in garmisch-partenkirchen zu festen Kostensätzen anbiete.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Garmisch-Partenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Garmisch-Partenkirchen

Dieser Rohbau in garmisch-partenkirchen wurde von mir als unabhängiger Bau-Sachverständiger begleitet. Die Bauausführung ist vorbildlich. Die Aussage der Handwerker, also hier der Maurer, dass sie die Mauerwerkkronen sonst nie gedeckelt haben, stimmt den Bau-Gutachter jedoch nachdenklich. Der Bauleiter versprach aber dies künftig zu beachten. Ist ja auch so vorgeschrieben, erklärt der Bausachverständige.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Garmisch-Partenkirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Garmisch-Partenkirchen

Bei diesem Einfamilienhaus in garmisch-partenkirchen war ich als unabhängiger Baugutachter von den Bauherren mit der Überprüfung des bereits weitgehend fertiggestellten Hauses beauftragt. Kurz darauf sollte die Bauabnahme, bzw. die Hausübergabe stattfinden. Bei der Montage dieser Bauelemente wurde so viel falsch gemacht, dass sich der Bausachverständige fragt, ob eine Bauleitung stattgefunden hat. Eine frühere Fremdüberwachung, bzw. Baubegleitung, auch zur Kontrolle der Bauleitung, wäre sehr sinnvoll gewesen.

Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen wird in der Wikipedia so beschrieben: Garmisch-Partenkirchen ist ein Markt und zugleich Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sowie Zentrum des Werdenfelser Landes. Obwohl Garmisch-Partenkirchen etwa 26.000 Einwohner hat, ist es keine Stadt, sondern eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. )


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    Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen

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