Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
Telefon 0172-9352727 E.-Mail schmalfuss@bausachverstaendiger.cc
Mobil 0172-9352727
Klaus-Dieter Schmalfuß
Baubegleitung als Bausachverständiger in Gerstetten Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Gerstetten.
Die Bauplanung für Ihr Objekt in Gerstetten obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Gerstetten beauftragt.
Die Bauplanung in Gerstetten kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in Gerstetten darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.
Gerstetten wird in der Wikipedia so beschrieben: Die Gemeinde Gerstetten besteht aus den Ortsteilen Dettingen am Albuch, Gerstetten, Gussenstadt, Heldenfingen, Heuchlingen, Heuchstetten und Sontbergen, die mit Ausnahme der beiden letztgenannten ehemals selbstständige Gemeinden waren, die im Zuge der Gemeindereform in den 1970er Jahren nach Gerstetten eingemeindet wurden. Die offizielle Benennung der Ortsteile erfolgt durch vorangestellten Namen der Gemeinde und durch Bindestrich getrennt nachgestellt der Name der Ortsteile. Die Gemeinde Gerstetten ist zudem in die fünf Wohnbezirke Dettingen am Albuch, Gerstetten, Gussenstadt, Heldenfingen, Heuchlingen (mit Heuchstetten und Sontbergen) eingeteilt. Die Ortsteile Dettingen am Albuch, Gussenstadt, Heldenfingen und Heuchlingen bilden Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung )
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