Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
Telefon 06131-238000 E.-Mail mueller@bausachverstaendiger.cc

Thomas Müller
Baubegleitung als Bausachverständiger in Ginsheim-Gustavsburg Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Ginsheim-Gustavsburg.
Die Bauplanung für Ihr Objekt in Ginsheim-Gustavsburg obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Ginsheim-Gustavsburg beauftragt.
Die Bauplanung in Ginsheim-Gustavsburg kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in Ginsheim-Gustavsburg darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.

Bei diesem Einfamilienhaus in ginsheim-gustavsburg habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..
Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in ginsheim-gustavsburg hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in ginsheim-gustavsburg zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in ginsheim-gustavsburg ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in ginsheim-gustavsburg.

Schaden durch mangelhaften Einbau des Estrichs bei diesem Einfamilienhaus in ginsheim-gustavsburg . Auch hier wäre Bausachverständiger eine gute Investition gewesen. Dieser Pfusch am Bau war vermeidbar. Eine Fremdüberwachung der Bauleitung empfiehlt sich unbedingt und auch bei scheinbar einfachen Gewerken. Hier wird es auch nach Jahren noch zu Rissen kommen.

Bei diesem Rohbau in ginsheim-gustavsburg war ich als unabhängiger Baubegleiter bis dahin lediglich zweimal vor Ort. Das Ergebnis ist vorbildlich. Durch die qualitätssichernde Baubegleitung des Bau-Sachverständigen hat Pfusch am Bau keine Chance!
Ginsheim-Gustavsburg wird in der Wikipedia so beschrieben: Ginsheim-Gustavsburg ist eine Stadt[2] im Nordwesten des Kreises Groß-Gerau im Land Hessen und grenzt unmittelbar an die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Landeshauptstadt Mainz in Rheinland-Pfalz. Sie hat etwa 16.000 Einwohner. Von 1930 bis 1945 waren die beiden Orte Ginsheim und Gustavsburg Stadtteile von Mainz (siehe auch rechtsrheinische Stadtteile von Mainz). )
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