Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
Telefon 06131-238000 E.-Mail mueller@bausachverstaendiger.cc
Thomas Müller
Baubegleitung als Bausachverständiger in Ginsheim-Gustavsburg Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Ginsheim-Gustavsburg.
Energieausweis und nicht Energiepass ist die amtliche Bezeichnung für den Energieausweis.In Ginsheim-Gustavsburg, empfehlen sich Sachverständige zur Erstellung Ihrer Energieausweise.
Der Energieausweis muss jetzt erstellt werden, bevor Sie eine Immobilie in Ginsheim-Gustavsburg verkaufen. Ab sofort ( 1 Mai 2014 ) riskieren Sie eine teure Abmahnung wenn Sie ein Immobilie inserieren ohne die Angaben aus dem Energieausweis mit zu Inserieren.
Die meisten Gutachter vom Bausachverständigen-Netzwerk erstellen auch Energieausweise als berechtigte Aussteller. Nicht jeder Gutachter hat aber Zeit für diese aufwendigen Berechnungen. Fragen Sie unseren örtlichen Partner aber trotzdem, er weiß sicher, welcher andere Bausachverständige es Ihnen möglich macht Ihren Energieausweis für Wohngebäude binnen 7 Tage zu bekommen. Um Ihren Energieausweis zu fertigen brauchen unsere Gutachter vollständige Unterlagen als Kopie zum Verbleib in unseren Akten (Originale werden nicht angenommen, es erfolgt keine Rücksendung der Unterlagen).
Diese Unterlagen brauchen wir für den Energieausweis:
Wenn wir diese Unterlagen alle haben, gilt unser Versprechen, 7 Tage, dann geht der Energieausweis für Wohngebäude bei uns heraus. Sie zahlen den Energieausweis per Nachnahme oder nach Vorrausrechnung per Vorkasse.
Für ein Enfamilienhaus bis 200 m² beheizte Fläche und maximal 1 Wärmeerzeuger kostet der berechnete Energieausweis 480€ inkl. MwSt.
Für größere Einfamilienhäuser mit maximal einem Wärmeerzeuger kostet der bedarfsorientierte Energieausweis 600€ inkl. Mwst.
Mehrfamilienhäuser 1,5 Euro je m² zu bilanzierender beheizter Hüllfläche + 100 € je Wärmeerzeuger.
Das Angebot gilt nur für Wohngebäude und nur bei vollständigen Unterlagen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, müssten die Restdaten vor Ort kostenpflichtig erhoben werden.
Das ist unser Versprechen wenn die Unterlagen volständig und die Zahlung für den Energieausweis geklärt ist. Das Angebot gilt nur für Wohngebäude
Bitte fragen Sie zuerst den örtlich zusträndigen Sachverständigen wegen der Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises an. Sollten Sie ihn nicht erreichen können, senden Sie Ihre Unterlagen an die Zentrale unter info@bausachverstaendiger.cc. Wir leiten Sie dem nächstem Sachverständigen zu, der Kapazitäten zur Bearbeitung frei hat.
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Die Dampfbremse ist ein sehr wichtiges Bauteil hinsichtlich der Winddichtigkeit des Gebäudes und somit zur Vermeidung von Schimmel von großer Bedeutung. Bei diesem Bauvorhaben in Ginsheim-Gustavsburg war ich als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung zur Hilfe der privaten Bauherren beauftragt. Nach meiner Mangelanzeige an die Bauleitung, noch lange vor der Durchführung einer Winddichtigkeitsprüfung, BlowerDoor-Test, wurde fachgerecht nachgearbeitet und somit ein versteckter Mangel und Schlimmeres vermieden.
Pfusch am Bau mit ernsten Folgen: Kein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden war bei diesem Bauvorhaben in Ginsheim-Gustavsburg mit der unabhängigen Baubegleitung zur Fremdkontrolle der Bauleitung des Bauträgers beauftragt. Wenn Handwerker auf der Baustelle nicht ausreichend kontrolliert werden sind solche Spätschäden oft vorprogrammiert.
Ginsheim-Gustavsburg wird in der Wikipedia so beschrieben Ginsheim-Gustavsburg ist eine Stadt[2] im Nordwesten des Kreises Groß-Gerau im Land Hessen und grenzt unmittelbar an die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Landeshauptstadt Mainz in Rheinland-Pfalz. Sie hat etwa 16.000 Einwohner. Von 1930 bis 1945 waren die beiden Orte Ginsheim und Gustavsburg Stadtteile von Mainz (siehe auch rechtsrheinische Stadtteile von Mainz). )
Diese Seite handelt von Energieausweise in Ginsheim-Gustavsburg, ich komme aber auch unter:
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