Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
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Mobil 0171-5838 083

Lars Kuntz
Baubegleitung als Bausachverständiger in Michelstadt Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Michelstadt.
Die Bauplanung für Ihr Objekt in Michelstadt obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Michelstadt beauftragt.
Die Bauplanung in Michelstadt kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in Michelstadt darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Die Kunden konnten ca. 1,0 Jahre nach Einzug in Ihre Stadtvilla einen Schimmelbefall in den Eckbereichen der Geschossdecke feststellen. Gemäß den örtlichen Angaben wurde der Schimmelbefall in den Wintermonaten festgestellt, hierbei konnte auch ein sichtbarer Feuchtigkeitsbefall durch die Bauherren bemerkt werden. Bei der im Herbst durchgeführten Besichtigung wurde eine Feuchtigkeitsmessung an der aus Gipskarton verkleideten Geschossdecke durchgeführt. Da an der Geschossdecke keine erhöhten Feuchtigkeitswerte festgestellt werden konnte, wurde eine Besichtigung im Spitzboden ausgeführt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die verlegte Dämmung nicht komplett ausgeführt wurde. Durch die Temperaturunterschiede des als Kaltdach erstellten Spitzbodens zum Wohnraum entstand Kondensat, die zu einem Schimmelbefall und der durch die Bauherren festgestellten Durchfeuchtungen führte.


Hier hätte der Bauleiter besser auf seine Handwerker, in diesem Fall Fliesenleger, achten sollen. Schaden durch mangelhafte Ausführung (Baumangel). Der Baufachmann weiß: keine starre Verfugung zwischen Bodenfliese und Wand. Das Einfamilienhaus steht in Aerzen . Es war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. An diesem Haus war schon während der gesamten Bauzeit der Wurm drin. Es war nicht einmal böswilliger Pfusch am Bau im Spiel, was ich als Bausachverständiger hier alles bei der Abnahme von Bauleistungen zu beanstanden hatte. Der gesamte Hausbau war von Diletantismus begleitet. Kein ausgebildetes Baupersonal sondern nur Werkvertragspersonal, der Bauleiter nur eine Marionette. Das Bauunternehmen verfügte über keinerlei Fachpersonal, aber über drei eigene Rechtsanwälte. Da macht das Bauen in Aerzen keinen Spass. Wenn Sie an solch einen Bauträger beim Hausbau geraten für den Pfusch am Bau Programm ist, sollten Sie auf die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Bausachverständigen in Aerzen nicht verzichten. Als Bausachverständiger in Aerzen biete ich die baubegleitende Qualitätssicherung für Ihren Hausbau in Aerzen an.
Michelstadt wird in der Wikipedia so beschrieben: Michelstadt ist die größte Stadt des Odenwaldkreises. Sie grenzt an die unmittelbar südlich gelegene Kreisstadt Erbach an und bildet mit ihr zusammen das Zentrum des Odenwaldkreises. Die Kernstadt liegt verkehrsgünstig in dem weiten, in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Talzug der Mümling auf etwa 200 Meter Höhe. )
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