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Ihr Bausachverständiger und Baubegleiter in Rommerskirchen

Bausachverständiger Immobiliengutachter Born

Michael Born

Baubegleitung als Bausachverständiger in Rommerskirchen Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Rommerskirchen.

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Bauplanung Rommerskirchen

Bauplanung in Rommerskirchen ist das Thema dieser Seite. Mit der Bauplanung in Rommerskirchen können Sie gern einen Sachverständigen unseres Netzwerks beauftragen.

Bauplanung in Rommerskirchen

Die Bauplanung für Ihr Objekt in Rommerskirchen obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Rommerskirchen beauftragt.

Die Bauplanung in Rommerskirchen kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.

Die Bauplanung ist ein komplexes Gebilde

Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.

Mit der Bauplanung in Rommerskirchen darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Bauplanung und Fachplanungen

Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den  Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:

  • Standsicherheitsnachweis ( Statik )
  • Bodenuntersuchung
  • Wärmeschutznachweis
  • Umweltverträglichkeitsnachweise
  • Schallschutzgutachten
  • Technische Gebäudeausrüstung ( TGA – Fachplanung )
    • TGA Fachplanung Licht
    • TGA Fachplanung Klima
    • TGA Fachplanung Heizung Sanitär
  • Und viele Fachplanungen mehr

Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler  bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Flachdach


Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.

Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.

Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.

Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.

Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.

Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Rommerskirchen


Baubegleitende Qualitätssicherung in Rommerskirchen

Kleine Ursache, große Wirkung: Bei diesem Bauvorhaben in rommerskirchen ist die Dämmung nicht überlappend ausgeführt. Pfusch am Bau, den der Handwerker sicher gesehen hat. Der Bauleiter war nicht vor Ort. Ich war als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Der Mangel wurde, nach meiner Mangelanzeige bei der Bauleitung, umgehend abgestellt. Kurz darauf wurde der Bereich mit Profilhölzern verschlossen. Versteckte Mängel wie dieser führen immer wieder zu erheblichen Schäden und, in Verbindung mit Schimmel, zu erheblichen gesundheitlichen Problemen.

Rommerskirchen

Rommerskirchen wird in der Wikipedia so beschrieben: Rommerskirchen ist die südlichste Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss und im Regierungsbezirk Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen. Durch Rommerskirchen fließt der Gillbach. Er gibt den fruchtbaren Ländereien im Gemeindegebiet auch den Namen „Die Gilbach“. Innerhalb des Kreises hat Rommerskirchen von allen Kommunen die geringste Bevölkerungsdichte. )


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