Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
Telefon 0931-2078252 E.-Mail bellmann@bauexperte.com
Mobil 0157-5818 1391

Alexander Bellmann
Baubegleitung als Bausachverständiger in Wendelstein Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Wendelstein.
Als Baugutachter bin ich tätig in Wendelstein, aber auch in Nachbarorten beim Hauskauf ebenso wie beim Haus bauen. Als anerkannter Baugutachter kann ich Ihnen auch zu Kfw-Förderungen die Sachverständigenbescheinigung ausstellen.
In Wendelstein werde ich als Baugutachter für Sie tätig. Egal, ob ein Bauschaden zu bewerten ist, ein Hausbau begleitet werden soll oder eine Hauskaufberatung durchgeführt werden soll. Als Baugutachter bin ich frei von irgendwelchen Verkaufszwängen, wie z.B. Handwerker die Sie beraten. Sie dürfen von mir die vollkommen unabhängige, fachlich fundierte Meinung erwarten, wenn Sie mich z.B. als Sachverständigen zum Hauskauf fragen.
Wer ein Haus kauft, will meist sein Alter damit absichern. Der Hauskauf kann eine gute Altersvorsorge sein, wenn das Haus auch zukunftsfähig ist. Hier biete ich Ihnen mein Unterstützung zur Bewertung der Immobilie als Baugutachter an. Hierbei meine ich nicht nur den wirtschaftlichen Wert der Immobilie beim Hauskauf, sondern als Baugutachter liegt mein Schwerpunkt auf der Bausubstanz und der Haustechnik. Als Bausachverständiger bin ich auch von der Kfw anerkannt für die Bewertung von Bausbstanz und Haustechnik und kann Ihnen schon beim Hauskauf durch eine Sachverständigenbescheinigung dazu verhelfen beim Hauskauf schon die energetische Sanierung gefördert zu bekommen.
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Hier hat war kein unabhängiger Bausachverständiger mit der Fremdüberwachung der Bauleitung beauftragt. Als Gutachter zu diesem Einfamilienhaus in bestellt, habe ich als erheblichen Mangel, die völlig fehlerhafte Montage der Terrassentüren festgestellt. Der Bauleiter ließ den Mangel nach meiner Mangelanzeige fachgerecht beseitigen.

Nochmal Pfusch am Bau. Hier im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses in wendelstein . Erst als der Wasserschaden da war wurde von den Bauherren der Bau-Gutachter bestellt. Der Bau-Gutachter, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden wurde nicht bereits während der Bauphase mit der unabhängigen Bauüberwachung und der Kontrolle der Bauleitung beauftragt, um dessen Honorar einzusparen. Die Kosten dieses, vermeidbaren, Schadens sind deutlich höher – vom Ärger nicht zu sprechen.
Wendelstein wird in der Wikipedia so beschrieben Zum Gemeindegebiet gehört auch ein Teil des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht (die anderen Teile gehören zur Stadt Nürnberg und zum Markt Feucht) und ein kleinerer Teil der Autobahnraststätte Nürnberg/Feucht (der größere Teil gehört zur Gemeinde Schwarzenbruck). Nicht zum Gemeindegebiet gehört der Forst Kleinschwarzenlohe, der gemeindefreies Gebiet ist. )
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